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Fragezeichen

Gibt es spezielle Angebote für gesetzlich versicherte Personen?

Ja, ich biete die Schmerztherapie-Behandlung für gesetzlich versicherte Personen zu vergünstigten Preisen an. Dies hat den Hintergrund, dass ich möglichst vielen Menschen die Zusammenarbeit ermöglichen möchte.

Die Angebotspreise und weitere Informationen zu Kosten und Versicherung finden Sie hier.

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Welche Voraussetzungen gelten für einen Hausbesuch?

Für die Behandlungsliege, die ich mitbringe, benötigen Sie lediglich einen Platz von circa 1,50 x 2,00 Metern.
Aus aktuellem Anlass gilt selbstverständlich die Maskenpflicht (FFP2- Maske) für Patient*in und Therapeut*in während des gesamten Hausbesuches.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Landesportales NRW.

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Finden Hausbesuche auch außerhalb des angegebenen Umkreises statt?

Ja, hierbei berechne ich 0,70 € pro Kilometer des Anfahrtweges.
Bei Hausbesuchen in Bochum, Dortmund, Witten, Hattingen, Essen, Gelsenkirchen und Herne fallen keine Anfahrtskosten an.

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Werden die Kosten einer schmerztherapeutischen Behandlung von meiner Krankenkasse übernommen?

Zahlreiche Krankenkassen bieten inzwischen Unterstützung bei der Kostenübernahme von osteopathischen und naturheilkundlichen Behandlungen an. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse darüber, inwiefern Heilpraktiker- und osteopathische Behandlungen bezuschusst werden. In NRW erstattet die Beihilfe in der Regel die Kosten der osteopathischen Behandlung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Hier gibt es Unterschiede bei Versicherten der Landesbeihilfe, Bundesbeihilfe und der Postbeihilfe. Bitte teilen Sie mir vor der ersten Behandlung mit, welcher Gebührensatz angewendet werden soll, sodass ich die Rechnung entsprechend ausstellen kann. Mit Patient*innen mit Zusatzversicherungen wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, der GebüH, abgerechnet. D.h. nach erfolgter Behandlung wird eine Rechnung nach GebüH ausgestellt, welche bei der Kasse zur Erstattung oder Kostenbeteiligung eingereicht werden kann.

Kosten & Versicherung
Hausbesuche außerhalb des Umkreises
Voraussetzungen für den Hausbesuch
Termin verschieben
Vergünstigung für gesetzlich versicherte Personen
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Wie kann ich meinen vereinbarten Termin verschieben oder absagen?

Sie können mir Ihren Terminwunsch oder die Terminabsage telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular mitteilen.
Bitte tun Sie dies mindestens 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin, da ich Ihnen anderenfalls die vollen Behandlungskosten in Rechnung stellen müsste.

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